Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Nutzungszinsen gegen Trinkwasserzweckverband und Abwasserzweckverband; Folgen der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages; Anspruch auf Herausgabe gezogener Zinsnutzungen; Darlegungslast und Beweislast für die tatsächlich erlangten Zinsen; Folgen des ...
- OLG Brandenburg
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 01.11.2004 - 4 O 29/04
- OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
aa) Entgegen der Auffassung der Kammer läßt sich der Anspruch auf Herausgabe gezogener Zinsnutzungen nicht mit der Begründung abweisen, dass der Bundesgerichtshof (Urteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03 - Urteil vom 30. März 2004 - XI ZR 145/03 -) sich für den zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch gegen den Steuerfiskus der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, eine Verzinsung wegen gezogener Nutzungen komme grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlichrechtlich erlangte Einnahmen in aller Regel nicht gewinnbringend anlege, sondern über sie im Interesse der Allgemeinheit verfüge. - BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99
Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
a) Soweit die Klägerin ursprünglich Zinsnutzungen für den Zeitraum vom 10. April 1996 bis einschließlich 31. Dezember 1998 geltend gemacht hat, wird dieser Anspruch - der gemäß den §§ 197, 201 BGB a.F. i.V.m. Art. 229 § 6 EGBGB verjährt wäre (BGH NJW 2000, 1637) - im Berufungsverfahren nicht weiter verfolgt. - BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95
Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1997, 933) - der auch der Senat folgt - besteht die Vermutung, dass Nutzungen im Wert der sonst üblicherweise zu zahlenden oder der erzielten Zinsen gezogen worden sind, wenn das Kapital - wie etwa bei dessen Einsatz als Betriebsmittel - in einer Art und Weise verwendet worden ist, die nach der Lebenserfahrung einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil erwarten läßt.
- BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03
Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
aa) Entgegen der Auffassung der Kammer läßt sich der Anspruch auf Herausgabe gezogener Zinsnutzungen nicht mit der Begründung abweisen, dass der Bundesgerichtshof (Urteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03 - Urteil vom 30. März 2004 - XI ZR 145/03 -) sich für den zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch gegen den Steuerfiskus der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, eine Verzinsung wegen gezogener Nutzungen komme grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlichrechtlich erlangte Einnahmen in aller Regel nicht gewinnbringend anlege, sondern über sie im Interesse der Allgemeinheit verfüge. - BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngst ergangenen Beschlüssen (Beschluß vom 22. September 2004 - IV ZR 109/04 - Beschluß vom 2. März 2005 - IV ZR 137/04 -) deutlich gemacht, dass die Erwägungen, die im Urteil vom 3. Februar 2004 zum Ausschluß eines Anspruchs gemäß § 818 BGB gegen den Steuerfiskus zur Herausgabe von Zinsnutzungen geführt haben, im Rahmen des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs "zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem Koch" beteiligt haben", nicht heranzuziehen seien. - BGH, 02.03.2005 - IV ZR 137/04
Bereicherungsrechtlicher Ausgleich unter Gemeinden
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngst ergangenen Beschlüssen (Beschluß vom 22. September 2004 - IV ZR 109/04 - Beschluß vom 2. März 2005 - IV ZR 137/04 -) deutlich gemacht, dass die Erwägungen, die im Urteil vom 3. Februar 2004 zum Ausschluß eines Anspruchs gemäß § 818 BGB gegen den Steuerfiskus zur Herausgabe von Zinsnutzungen geführt haben, im Rahmen des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs "zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem Koch" beteiligt haben", nicht heranzuziehen seien.