Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16684
OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05 (https://dejure.org/2005,16684)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2005 - 4 U 21/05 (https://dejure.org/2005,16684)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 4 U 21/05 (https://dejure.org/2005,16684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Nutzungszinsen gegen Trinkwasserzweckverband und Abwasserzweckverband; Folgen der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages; Anspruch auf Herausgabe gezogener Zinsnutzungen; Darlegungslast und Beweislast für die tatsächlich erlangten Zinsen; Folgen des ...

  • OLG Brandenburg PDF
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
    aa) Entgegen der Auffassung der Kammer läßt sich der Anspruch auf Herausgabe gezogener Zinsnutzungen nicht mit der Begründung abweisen, dass der Bundesgerichtshof (Urteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03 - Urteil vom 30. März 2004 - XI ZR 145/03 -) sich für den zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch gegen den Steuerfiskus der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, eine Verzinsung wegen gezogener Nutzungen komme grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlichrechtlich erlangte Einnahmen in aller Regel nicht gewinnbringend anlege, sondern über sie im Interesse der Allgemeinheit verfüge.
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
    a) Soweit die Klägerin ursprünglich Zinsnutzungen für den Zeitraum vom 10. April 1996 bis einschließlich 31. Dezember 1998 geltend gemacht hat, wird dieser Anspruch - der gemäß den §§ 197, 201 BGB a.F. i.V.m. Art. 229 § 6 EGBGB verjährt wäre (BGH NJW 2000, 1637) - im Berufungsverfahren nicht weiter verfolgt.
  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1997, 933) - der auch der Senat folgt - besteht die Vermutung, dass Nutzungen im Wert der sonst üblicherweise zu zahlenden oder der erzielten Zinsen gezogen worden sind, wenn das Kapital - wie etwa bei dessen Einsatz als Betriebsmittel - in einer Art und Weise verwendet worden ist, die nach der Lebenserfahrung einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil erwarten läßt.
  • BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03

    Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
    aa) Entgegen der Auffassung der Kammer läßt sich der Anspruch auf Herausgabe gezogener Zinsnutzungen nicht mit der Begründung abweisen, dass der Bundesgerichtshof (Urteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03 - Urteil vom 30. März 2004 - XI ZR 145/03 -) sich für den zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch gegen den Steuerfiskus der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, eine Verzinsung wegen gezogener Nutzungen komme grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlichrechtlich erlangte Einnahmen in aller Regel nicht gewinnbringend anlege, sondern über sie im Interesse der Allgemeinheit verfüge.
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngst ergangenen Beschlüssen (Beschluß vom 22. September 2004 - IV ZR 109/04 - Beschluß vom 2. März 2005 - IV ZR 137/04 -) deutlich gemacht, dass die Erwägungen, die im Urteil vom 3. Februar 2004 zum Ausschluß eines Anspruchs gemäß § 818 BGB gegen den Steuerfiskus zur Herausgabe von Zinsnutzungen geführt haben, im Rahmen des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs "zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem Koch" beteiligt haben", nicht heranzuziehen seien.
  • BGH, 02.03.2005 - IV ZR 137/04

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich unter Gemeinden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngst ergangenen Beschlüssen (Beschluß vom 22. September 2004 - IV ZR 109/04 - Beschluß vom 2. März 2005 - IV ZR 137/04 -) deutlich gemacht, dass die Erwägungen, die im Urteil vom 3. Februar 2004 zum Ausschluß eines Anspruchs gemäß § 818 BGB gegen den Steuerfiskus zur Herausgabe von Zinsnutzungen geführt haben, im Rahmen des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs "zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem Koch" beteiligt haben", nicht heranzuziehen seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht